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Was ist Psychotherapie

Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinischpsychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).

Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in statt. Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, das heißt seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft, zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.

Der Ablauf einer Psychotherapie ist nicht festgelegt. Wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander ab. Psychotherapeuten geben die Lösung eines Problems nicht vor. Mit ihrem Wissen über seelische Störungen begleiten Sie Psychotherapeuten bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.
Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und Therapeut:in besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.

Was ist psychologische Beratung bzw. Coaching

Es ist ein Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberatung und darf nur mit Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. § 119 Gewerbeordnung sowie die Verordnung über die Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung geben den gesetzlichen Rahmen vor.
Prinzipien des Coachings: Auftrag, Selbststeuerung, Selbstverantwortung, Aktive Mitarbeit
Gemeinsam werden Inhalte und Zielsetzungen des Coachings, der Beratung festgelegt.
Zweck von Coaching ist eine bessere persönliche Handlungs-, Wahl- und Entscheidungsfreiheit des Coachee zu erreichen. Der Coach wird den Coachee bei gemeinsamen Treffen im Rahmen eines ressourcen-, lösungs- und zielorientierten Prozesses bei der Erarbeitung des Auftrags anleiten, beraten und unterstützen. Die Gestaltung des Prozesses sowie die Wahl der Methode unterliegt der Entscheidung des Coachs und kann jederzeit auch ohne Mitteilung an den Coachee geändert werden. Der Coach wird die eingesetzten Methoden oder Techniken dem Klienten bei Bedarf erläutern sowie auf mögliche Ergebnisse hinweisen.
Eine erfolgreiche Arbeit erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee. Der sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Klienten selbst geleistet. Der Coachee bestimmt die Detailinhalte und Tiefe des Coachings. Er handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst.

Abgrenzung zur Therapie und sonstigen Heilbehandlungen
Im Rahmen des Coachings werden kein/e Diagnose, Therapien oder im medizinischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Coaching stellt somit keinen Ersatz für eine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter- noch abgebrochen werden, oder gar unterlassen werden. Aufgrund meines Doppelberufes sind die Übergänge und Grenzen vom einen zum anderen Bereich oftmals fließend

Vorerkrankungen
Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme lassen einen sinnvollen Coachingprozess oft nicht zu. Im schlimmsten Fall kann es durch Coaching zu negativen Auswirkungen auf den Heilungsprozess kommen. Aus diesem Grund hat der Coachee den Coach über Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme zu unterrichten; der Berater wird seinerseits den Auftraggeber bei Vermutung des Vorliegens einer (psychischen) Krankheit den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesundheitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur Heilbehandlung empfehlen. Darüber hinaus ist der Coachee jedoch für sein Wohlbefinden, seine physische und psychische Gesundheit während den Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich.

Ziele der Beratung beziehungsweise der einzelnen Einheiten werden zwischen Coach/Berater und Coachee gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt.

Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Berater steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung des Coachs. Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während des Prozesses in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich. Der Coach arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Was vor dem Prozess unbedingt geklärt werden muss:

Vorerkrankungen

Medikamenteneinnahme

Diagnosen, die einem Coachingprozess oder der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen

Honorar

Für die Zusammenarbeit ist eine persönliches Erstgespräch obligat, dieses dauert ca. 45 min und kostet € 80,-

Das Honorar für eine EinzelSitzung beträgt je nach Dauer zwischen  € 95,- und  € 120,- je nach Setting und Personenanzahl

Für Gruppenangebote gibt es zwei Möglichkeiten, einmal offene Gruppe € 50,- / Abend
oder geschlossene Gruppe 10 Abende € 350,-

Angaben über weitere Möglichkeiten des Settings und der Stundengestaltung auf der Homepage

Ich behalte mir das Recht vor, nach der maximal angegebenen Zeit von 90 / 150 Min – für jede weitere angefangene ½ Std. € 30,- zu verrechnen.
Sollte das Stundenziel [für die jeweilige Einheit] vor Ablauf einer Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet.

Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Einheit ist im Honorar für diese Einheit enthalten. E-Mail Anfragen oder Telefon Anfragen des Klienten/Patienten an den Therapeuten/Berater, die inhaltlich Themen betreffen, werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung des Gespräches honoriert.
Einfache Terminabsprachen werden hierbei selbstverständlich nicht berücksichtigt.
Die Rechnung oder Teilrechnung kann schriftlich nach jeder Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber gestellt werden.

Der Auftraggeber/Patient begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlungsfrist von je 10 Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das gewünschte Ziel nicht erreicht wurde, Die Bezahlung erfolgt für die Bemühung.
Die Honorarnote wird im Sinne des §6 UStG Abs.27 der Kleinunternehmerregelung ohne Mwst. gelegt. Heilbehandlung also Psychotherapie ist mehrwertsteuerbefreit.
Wird trotz Fälligkeit nicht bezahlt, so wird ab dem auf die Fälligkeit folgenden Wochentag ein Aufschlag von 4 % Verzugszinsen pro Jahr eingefordert.


Rechte und Pflichten


Offenheit: Ich als Berater oder Therapeut – lege die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erkläre auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.

Verschwiegenheit: ich garantiere striktes Stillschweigen über jedwede persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Sitzungen und bin auch gesetzlich dazu verpflichtet

Neutralität/Zurückhaltung: ich wahre in meiner Arbeit die Interessen des Gegenübers. Ich beeinflusse den Klienten/Patienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen. Üblicherweise werden keine Ratschläge erteilt. Meine Aufgabe besteht darin, den Klienten/Patienten zu stärken und zur Selbsthilfe zu befähigen sowie gemeinsam mit ihm Wege zur Erreichung seiner Ziele zu entdecken.

Ethik: Ich bin der Ethik folgender Verbände verpflichtet:

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie, Psychotherapiegesetz
Wirtschaftskammer, Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Wirtschaftskammer Tirol;

Meine Berufsbezeichnungen:

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision – Mitglied im Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie ÖBVP seit 2023 Nummer T1052 TLP

Lebens- und Sozialberaterin  Schwerpunkt psychologische Beratung gem. § 94 Z. 46 GewO 1994. WKO Mitglied GISA Zahl 35256106

Sexualpädagogin und Sexualberaterin im Therapeutischen Kontext, zertifiziert an der Sigmund Freud Universität Wien seit 2020

Bergwanderführerin, Mitglied Tiroler Bergsportführerverband

Klienten/Patienten
Verantwortung: während und nach dem gesamten Prozess ist der Auftraggeber für seine Gesundheit verantwortlich

Vor- und Nachbereitung: Der Klient/Patient nimmt alle vereinbarten Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Auf ausreichend Zeit vor und nach den vereinbarten Terminen muss geachtet werden, damit man Ruhe hat, sich gedanklich vorzubereiten und Ergebnisse zu reflektieren, darüber hinaus gibt es ein Bemühen etwaige Aufträge/Hausübungen gewissenhaft zu erfüllen

Aktive Teilnahme: Eine aktive, engagierte Beteiligung am Prozess ist Voraussetzung für ein Gelingen. Der Therapeut/Berater gibt lediglich Impulse und Denkanstöße. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) aktiv diese Anregungen in geeigneter Weise umsetzen muss, damit der Prozess erfolgreich sein kann

Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar

Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Patient/Klient eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Therapeuten/Berater so früh wie möglich mitzuteilen (Absage).
Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 24 Stunden im Voraus ab. Ansonsten ist das vereinbarte Honorar trotzdem ohne Abzug fällig.
Kann der Therapeut/Berater eine Einheit nicht wahrnehmen, wird er im Einvernehmen mit dem Gegenüber einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.


Geheimhaltung
Coaches/Berater/Therapeuten sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Klient/Patient ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet oder der Berater/Therapeut aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist (gesetzliche Ausnahmen – Fremd/Selbstgefährdung, Jungendwohlfahrtsgesetz). Inwieweit der Coach/Berater/Therapeut von der Verpflichtung zur Ablegung eines Zeugnisses, zur Einsichtsgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften über die ihm in Ausübung seines Berufes bekannt gewordenen Umstände in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren befreit ist, richtet sich nach den diesbezüglichen Rechtsvorschriften.(Psychotherapiegesetz) Zur Zusammenarbeit mit Kollegen der eigenen Berufsgruppe oder mit Angehörigen angrenzender Berufe ist man verpflichtet, wenn dies zur Abklärung einer bestimmten Frage erforderlich ist.

Es werden Aufzeichnungen über den Fortschritt der einzelnen Stunden gemacht, diese sind doppelt verwahrt und können auf Wunsch eingesehen werden – Höchstpersönliche Aufzeichnungen sind davon ausgenommen. Der Berater/Therapeut ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung seiner Arbeit den Prozess bzw. einzelne Einheiten anonymisiert in einer Supervisions- oder Intervisionsgruppe zu reflektieren