Psychotherapie

Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinischpsychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).

Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in statt. Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, das heißt seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft, zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.

Der Ablauf einer Psychotherapie ist nicht festgelegt. Wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander ab. Psychotherapeuten geben die Lösung eines Problems nicht vor. Mit ihrem Wissen über seelische Störungen begleiten Sie Psychotherapeuten bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.
Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und Therapeut:in besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.

Auszug aus der Seite des ÖBVP:
Psychotherapeut:innen – Expert:innen für seelische Störungen

PsychotherapeutInnen lernen in der Ausbildung eine heilsame Vertrauensbeziehung zur PatientIn aufzubauen und diese in der Behandlung nutzbar zu machen, dazu gehören auch die Diagnostik und ein Behandlungsplan. Lösungen werden erarbeitet, Persönlichkeitsveränderungs- und Persönlichkeitsentwicklungsprozesse werden angeleitet.

Anders als in anderen Gesundheitsberufen spielt die persönliche Eignung der PsychotherapeutInnen in der Ausbildung eine zentrale Rolle.
Deshalb müssen PsychotherapeutInnen ein solches Auswahlprozedere, durchlaufen. Die gesetzlich geforderte lange Lehrtherapie befähigt zur Selbstreflexion als Basis für eine gelingende psychotherapeutische Arbeitsbeziehung. In der Psychotherapie werden, basierend auf wissenschaftlich fundierten Behandlungstheorien, entsprechend den Themen und Problemen der PatientInnen psychotherapeutischen Interventionsmethoden und Techniken zur Krankenbehandlung eingesetzt.

Verschwiegenheitspflicht: Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient:in und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).

Brauche ich eine Psychotherapie?

Bei seelischen Problemen gibt es keine genauen Werte wie bei den meisten körperlichen Beschwerden, bei dessen Überschreitung wir einen Arzt aufsuchen müssen. 

Deshalb lässt es sich schwer einordnen, wann man eine Psychotherapie beginnen sollte. Aber: Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist das ein Hinweis, dass Sie ein Problem haben, das Sie bzw. Ihre Seele belastet.

Wer in Psychotherapie geht übernimmt Verantwortung für die eigene Gesundheit.

Wenn man eine Psychotherapie macht, ist dies ein Hinweis darauf, dass man Probleme erkennt, sich um sich kümmert und daran arbeiten will, sie zu überwinden.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht – Psychotherapie kann in jedem Alter hilfreich sein.

Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen.

Wann Sie auf jeden Fall eine Psychotherapeut:in aufsuchen sollten

  • Sie haben Schmerzen, Schlafstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder andere körperlichen Beschwerden und der Arzt kann keine körperliche Ursache feststellen.
  • Seit längerer Zeit halten Sie sich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln (Psychopharmaka) aufrecht.
  • Ohne ersichtlichen Grund bekommen Sie rasend Herzklopfen und Angst, dass Sie sterben müssen.
  • Sie haben Ängste, die Sie belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit Ihren Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
  • Es plagen Sie oft Gedanken, über die ich mit niemandem zu sprechen wage (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden etc).
  • Sie fühlen sich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert.
  • Sie fühlen sich oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben.
  • Sie sind traurig und vereinsamt.
  • Sie befinden sich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfall etc), die schwer zu bewältigen ist.
  • Sie denken manchmal an Selbstmord und/oder Ihr Leidensdruck ist so groß.
  • Sie leben in einer Beziehung, die Sie sehr belastet.
  • Sie fühlen sich durch Ihre Kinder dauerhaft überfordert.
  • Sie haben wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
  • Sie sind süchtig – nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
  • Sie fühlen sich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln u.ä.), obwohl dies ein Leben sehr einengt.
  • Sie kommen mit Ihrer Sexualität nicht zurecht.
  • Sie haben Angst vor Entscheidungen.
    (Zit. ÖBVP)

Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision, meine Leistungen als Psychotherapeutin können nicht mit Versicherungsträgern abgerechnet werden.